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- Für die Geschäftsbeziehung zwischen
der Katholisches Filmwerk GmbH (kfw) und dem Besteller/Käufer gelten
ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum
Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des
Bestellers erkennt kfw ohne schriftliche Bestätigung nicht an.
- Nach Bestelleingang im und Prüfung
durch das kfw erfolgt der Vertragsschluss durch Auslieferung der Ware.
Vertragspartner ist ausschließlich das kfw.
- Zum Zeitpunkt der vollständigen
Bezahlung der Rechnung inkl. aller Nebenkosten überträgt kfw dem Besteller das einfache
Recht, die gelieferten audiovisuellen Medien gem. den gesonderten Nutzungsbedingungen
für nichtgewerbliche Bildungszwecke öffentlich im Sinne des geltenden
Urheberrechtes vorzuführen, soweit diese Nutzungsrechte auf der Rechnung oder
in einem gesonderten Lizenzvertrag vermerkt sind.
- Nicht ausdrücklich und in
schriftlicher Form übertragene Nutzungsrechte sind vorbehalten. Insbesondere
ist es untersagt, Vervielfältigungen, Sendungen und öffentliche
Zugänglichmachungen der gelieferten audiovisuellen Medien zu tätigen, sowie
Kürzungen und Bearbeitungen an den Medien vorzunehmen oder die Medien durch
Unkenntlichmachung, Überkleben oder Ablösen der urheberrechtlichen Hinweise
bzw. des kfw-Logos zu verändern.
- Nutzungsbedingte Rechte der GEMA
oder anderer Verwertungsgesellschaften sind nicht Gegenstand der
Rechtsübertragung und obliegen allein der Verantwortung des Bestellers bzw.
Nutzers.
- Für die Nutzung der einzelnen Medien
gelten darüberhinaus die Nutzungsbedingungen des kfw in der jeweils gültigen
Fassung.
- Der Besteller kann den Kaufpreis per Rechnung zahlen. Rechnungen
sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung bzw. Erhalt der Ware ohne
Abzug zu zahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist kfw berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt
gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern.
- Die angegebenen Preise enthalten die
gesetzliche Mehrwertsteuer.
- Die gelieferte
Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von kfw.
- Liegt ein Mangel
der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine eingeschränkte
Lauffähigkeit aufgrund von systembedingten Gegebenheiten und Eigenarten eines Mediums
oder Programms sind nach der Rechtsprechung kein Fehler des Mediums oder
Programms. Vergewissern Sie sich vor einer Bestellung, ob Ihre
Systemvoraussetzungen dem Medium entsprechen. Das kfw übernimmt hierfür keine
Haftung.
- Ab einem
Bestellwert von 50,00€ liefern wir innerhalb Deutschlands versandkostenfrei.
Für Versendungen von Waren mit einem Bestellwert unter 50,00€ sowie bei
Versendungen ins Ausland berechnen wir die anfallenden Versandkosten.
- Gerichtsstand
ist – soweit zulässig – Frankfurt a.M. Es gilt deutsches Recht.
Widerrufsbelehrung
WiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z.B.Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor
Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist
beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der
Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten
gem. § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder
der Ware.
Der
Widerruf ist zu richten an:
Katholisches Filmwerk GmbH Ludwigstr.
33 60327
Frankfurt e-mail:
info@filmwerk.de
WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht
oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit
gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Waren gilt dies
nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung –
wie Sie Ihnen beispielsweise in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre -
zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine
durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung
vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und
alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Sofern das kfw die Versandkosten übernommen hat, sind paketversandfähige
Waren auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Sie haben jedoch die Kosten
der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht
und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von EUR 40,00 nicht
übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des
Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte
Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie
kostenfrei.
Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Audio- oder
Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von
Ihnen entsiegelt worden sind (§ 312d Abs. 4, Nr. 2 BGB). Der Entsiegelung kommt
die Ingebrauchnahme der Ware gleich, wenn Sie die Ware von uns nicht versiegelt
erhalten haben.
NutzungsbedingungenEinzelnutzung: p-Lizenz
Diese Lizenz berechtigt den Erwerber
ausschließlich zur Nutzung des Mediums im privaten Bereich. Eine weitere
Nutzung, insbesondere die schulische Nutzung - auch im geschlossenen
Klassenverband - ist nicht erlaubt.
Schulen/Bildungseinrichtungen/Pfarrgemeinden: ö-Lizenz
Diese Lizenz berechtigt zur Nutzung des Mediums im Unterricht, in Schul- oder
Gemeindeveranstaltungen sowie zur Vorbereitung solcher Veranstaltungen.
Medienzentralen/Medienzentren/Bildstellen/Mediotheken
in pädagogischen Arbeitsstellen oder Instituten: v+ö-Lizenz
Diese Lizenz berechtigt zum Verleih und zur Übertragung der nichtgewerblichen
öffentlichen Vorführrechte an Lehrkräfte, Schulen, sonstige
Bildungseinrichtungen und Einrichtung der Jugendarbeit im satzungsgemäßen
Zuständigkeitsbereiches des Käufers. Der Käufer verpflichtet sich, die
Entleiher auf die Punkte 4. und 5. der AGB sowie auf das Außenwerbeverbot und
die Eintrittspreisgrenzen aufmerksam zu machen.
Open-Air-Veranstaltungen Die
beim kfw erworbenen Vorführlizenzen berechtigen nicht zur Durchführung von
Open-Air-Veranstaltungen. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an die Mitarbeiter des kfw.
Außenwerberbeverbot
für Veranstaltungen mit Kinofilmen Für
nichtgewerbliche Vorführungen von Filmen, die eine Kinoauswertung erfahren oder
erfahren haben, darf nicht öffentlich geworben werden. Insbesondere ist eine Titelnennung
in Zeitung oder Internet untersagt. Diese Bestimmung schützt gewerbliche
Kinobetreiber vor unbotmäßigem Wettbewerb durch nichtgewerbliche Veranstalter.
Veranstaltungseintritt Eine
Erhebung von Eintritt für nichtgewerbliche Filmveranstaltungen ist lediglich im
engen Rahmen der Kostendeckung erlaubt. Veranstaltungen, die auf Gewinn hin
ausgerichtet sind, können nicht
lizenziert werden. Ebenso müssen sich Veranstalter, deren Satzungszweck eine
Gewinnerzielungsabsicht ausweist, direkt an die Lizenzgeber (Filmverleiher)
wenden. Nichtgewerbliche
Filmvorführungen sind von der FFA-Abgabe zwar befreit, die Zuschauerzahlen sind
jedoch meldepflichtig.
Eine
Missachtung dieser Bestimmungen kann zum Entzug der Vorführerlaubnis durch den
lizenzgebenden Filmverleih führen.
Rücktrittsrecht
Im unwahrscheinlichen Fall, dass der Inhaber des jeweiligen Urheberrechts
(i.d.R. der Kinoverleiher) kfw die Berechtigung für die Einräumung eines
einfachen Filmvorführungsrechts an einem bestimmten Titel ohne Verschulden von
kfw entzieht, nachdem dem Kunden durch Abschluss eines entsprechenden
Einzelvertrages ein einfaches Filmvorführungsrecht eingeräumt worden ist, ist
kfw berechtigt, von dem jeweiligen Lizenzvertrag wieder zurückzutreten.
Sofern der Inhaber des jeweiligen Urheberrechts ernsthafte Zweifel daran
äußert, dass die Filmvorführung durch den Kunden eine nichtgewerbliche
Filmvorführung im Sinne dieser Nutzungsbedingungen darstellt und zu diesem
Zeitpunkt dem Kunden durch Abschluss eines entsprechenden Einzelvertrages
bereits ein einfaches Filmvorführungsrecht eingeräumt wurde, ist kfw
berechtigt, von dem jeweiligen Lizenzvertrag wieder zurückzutreten.
Im Falle des Rücktritts ist kfw nicht verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.
Etwaige für diesen Titel bereits entrichtete Lizenzgebühren sind dem Kunden pro
rata temporis zurückzuerstatten.
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